Hausordnung der Ferienanlage Sosenkowo.pl

Mit der Tätigung einer Reservierung und der Zahlung der Anzahlung lub des Gesamtbetrags für den Aufenthalt bestätigt der Gast gleichzeitig, diese Hausordnung gelesen zu haben und mit allen Bestimmungen einverstanden zu sein.

§1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Hausordnung legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt auf dem Gelände der Ferienanlage Sosenkowo.pl (nachfolgend „Anlage“ genannt) fest.
  2. Personen, die sich auf dem Gelände der Anlage aufhalten (nachfolgend „Gäste“ genannt), sind verpflichtet, diese Hausordnung sowie die Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften einzuhalten.
  3. Die Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit und das Verhalten von Kindern, die sich auf dem Gelände der Anlage aufhalten.

§2. Hotelzeit und Check-in

  1. Die Hotelzeit beginnt um 15:00 Uhr am Anreisetag und endet um 10:00 Uhr am Abreisetag.
  2. Die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Check-in und der Bezahlung des gesamten Aufenthalts werden am Anreisetag erledigt.
  3. Eine Verkürzung des Aufenthalts durch den Gast aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Anlage liegen, berechtigt nicht zu einer Rückerstattung der gezahlten Beträge.
  4. Der Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts muss bis spätestens 18:00 Uhr am Tag vor dem Ablauf der Reservierung gemeldet werden. Die Anlage wird den Wunsch je nach Verfügbarkeit von freien Plätzen berücksichtigen.

§3. Regeln zur Nutzung der Anlage

  1. Auf dem Gelände der Anlage gilt eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr.
  2. Das Verhalten der Gäste darf die Ruhe anderer Personen in der Anlage nicht stören. Die Anlage behält sich das Recht vor, Personen, die aggressiv sind oder unter dem Einfluss von Alkohol/Rauschmitteln stehen, weitere Dienstleistungen zu verweigern.
  3. Die Anzahl der im Ferienhaus/Zimmer wohnenden Personen darf nicht höher sein als bei der Reservierung vereinbart. Der Aufenthalt von Dritten (Besuchern) auf dem Gelände der Anlage jest nur mit vorheriger Zustimmung des Personals und maximal bis 22:00 Uhr gestattet.
  4. Die Gäste sind verpflichtet, an ihrem Unterbringungsort und in der gesamten Anlage für Sauberkeit zu sorgen.
  5. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit der Kinder, die den Spielplatz, die Trampoline und die aufblasbaren Attraktionen nutzen. Die Anlage haftet nicht für Schäden und Unfälle, die durch mangelnde Aufsicht oder eine unsachgemäße und nicht den Regeln entsprechende Nutzung der Geräte entstehen.

§4. Sicherheit im Spielbereich

  1. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit der Kinder, die den Spielplatz, die Trampoline und die aufblasbaren Attraktionen nutzen, und sind zu einer persönlichen Aufsicht der Kinder verpflichtet.
  2. Die Nutzung der Geräte im Spielbereich muss bestimmungsgemäß erfolgen. Insbesondere ist Folgendes untersagt:
    • die Nutzung des Trampolins durch mehr als eine Person gleichzeitig,
    • die Durchführung von akrobatischen Übungen auf dem Trampolin (z. B. Saltos),
    • das Betreten von Trampolinen und Hüpfburgen mit Schuhen, Essen, Getränken oder scharfen Gegenständen,
    • die Nutzung der aufblasbaren Attraktionen bei starkem Wind oder Regen.
  3. Die Anlage haftet nicht für Schäden und Unfälle, die durch mangelnde Aufsicht der Erziehungsberechtigten oder durch eine den oben genannten Regeln widersprechende Nutzung der Geräte entstehen.

§5. Materielle Haftung

  1. Der Gast trägt die volle materielle Haftung für alle Arten von Schäden, Zerstörungen oder das Fehlen von Ausstattungsgegenständen in den Ferienhäusern/Zimmern sowie in den Gemeinschaftsbereichen der Anlage, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher entstehen.
  2. Im Schadensfall ist der Gast verpflichtet, das Personal der Anlage unverzüglich zu informieren, damit der Schaden vor der Abreise geschätzt und beglichen werden kann.
  3. Die Anlage haftet nicht für persönliche Gegenstände, Wertsachen und Geld, die in den Ferienhäusern/Zimmern zurückgelassen werden, sowie für Fahrzeuge, die auf dem Parkplatz der Anlage abgestellt sind.

§6. Sicherheit und Brandschutzvorschriften

  1. Aus Gründen des Brandschutzes gilt in allen geschlossenen Räumen der Anlage ein absolutes Rauchverbot für Tabak, E-Zigaretten und Tabakprodukte.
  2. In den Ferienhäusern/Zimmern ist es verboten, eigene Heizgeräte, Elektroherde, Gasherde und andere Geräte zu verwenden, die eine Brandgefahr darstellen könnten (dies gilt nicht für Ladegeräte für Telefone, Laptops usw.).
  3. Das Anzünden von Grills und Lagerfeuern ist nur an den vom Personal dafür vorgesehenen Stellen und unter Einhaltung besonderer Vorsicht gestattet.
  4. Beim Verlassen des Ferienhauses/Zimmers ist der Gast stets verpflichtet, Fenster und Türen abzuschließen sowie Elektro- und Wassergeräte auszuschalten.

§7. Aufenthalt mit Haustieren

  1. Der Aufenthalt von Haustieren auf dem Gelände der Anlage ist nur mit vorheriger Genehmigung des Personals (bei der Reservierung) gestattet und kann einer zusätzlichen Gebühr unterliegen.
  2. Tierhalter sind verpflichtet, einen aktuellen Impfausweis des Tieres mitzuführen, den Kot des Tieres auf dem Gelände der Anlage zu beseitigen und Hunde ausschließlich an der Leine zu führen (bei aggressiven Rassen auch mit Maulkorb).
  3. Tiere dürfen die Erholung anderer Gäste nicht stören und nicht unbeaufsichtigt in den Ferienhäusern/Zimmern gelassen werden.

§8. Schlussbestimmungen

  1. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung ist die Anlage berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass die Kosten für den nicht genutzten Zeitraum des Aufenthalts erstattet werden.
  2. Alle Reklamationen und Anmerkungen zum Aufenthalt sind dem Personal der Anlage laufend zu melden. Reklamationen, die erst nach dem Ende des Aufenthalts eingereicht werden, werden möglicherweise nicht berücksichtigt.
  3. Die Hausordnung tritt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website sosenkowo.pl in Kraft.